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Dünenpark Binz, Whg. 17
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Die moderne 2-Raum-Nichtraucherwohnung 16RB17 befindet sich im Außenring des Dünenparks (Hauseingang 2). Sie liegt an einer ruhigen Straße und hat einen überdachten Balkon in den Dünenparkinnenhof.
Das Appartement befindet sich im ersten Obergeschoss, erstreckt sich über 61 m² und kann bis zu 4 Personen belegt werden. Im Schlafzimmer finden Sie ein Doppelbett, eine Kommode sowie ein separates Ankleidezimmer mit Kleiderschrank, Safe und zusätzlichem Badzugang. Das Bad in Marmoroptik verfügt über WC, Waschtisch, Dusche, Kosmetikspiegel und Fön. Im geräumigen Wohnung- und Essbereich befindet sich eine moderne Küchenzeile mit Backofen, Ceranfeld, Geschirrspüler, Kühlschrank mit Gefrierfach, Mikrowelle und vielen nützlichen Küchenhelfern. Am großen hölzernen Küchentisch ist genug Platz um auch mal Besuch zu empfangen. Es gibt auch eine gemütliche Sitzlandschaft, welche eine Schlaffunktion für eine dritte und vierte Person beinhaltet. Zur technischen Ausstattung gehört ein kostenfreies WLAN, ein Smart-TV, ein Blu-ray-Player sowie eine kleine Musikanlage. Vom Wohnbereich gelangen Sie zum großen Balkon, welcher mit genügend Sitzmöglichkeiten und Sonnenliege zum Verweilen einlädt.
Ein wohnungseigener PKW-Außenstellplatz steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.