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Ferienhof Gögelein
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Wir, die Familie Gögelein, grüßen Sie aus Aichau aufs Herzlichste.
Unsere Landwirtschaft mit 12 ha Wiesen und Ackerflächen sowie 3 ha Wald werden im Nebenerwerb bewirtschaftet.
Unser kleiner Ort Aichau liegt an der Romantischen Straße südlich von Rothenburg o. d. T., bei der bekannten Kreuzgangsstadt Feuchtwangen. Entspannen und erholen Sie sich auf unserem *****-Sterne Ferienhof.
In ruhiger Lage finden Sie die Erholung, die Sie sich für Ihren Urlaub wünschen.
Aber auch spannende Freizeitaktivitäten, Geschichte, Sport und Kultur.
Unsere Ferienhof ist umgeben von einer gepflegten Außenanlage. Für die Kinder besteht ein großes Angebot an Spiel & Spaß, genügend Platz zum Spielen unter freiem Himmel und bei nicht so gutem Wetter steht eine Spielscheune zur Verfügung.
Konditionen
Der Betrag ist eine Woche vor Anreise zu überweisen. 5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. 5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 5.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, so-weit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. 5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen: - Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% - Bei Übernachtung/Frühstück 80% - Bei Halbpension 70% - Bei Vollpension 60% 5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nach-zuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen statt-gefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. 5.7. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
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Clean & Safe
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Urlaubsgäste hat für uns höchste Priorität. Unterkünfte, die auf unserem Portal mit einem Clean & Safe Siegel ausgewiesen sind, haben vor Ort besondere Schutzvorkehrungen getroffen um die Ausbreitung von Covid-19 zu minimieren.
Expert Inspected
Die Unterkunft wurde von einem auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion spezialisierten, externen Dienstleister inspiziert.
Self Inspected
Der Betreiber der Unterkunft hat im Rahmen einer Selbstauskunft erweiterte Schutzmaßnahmen im Bezug auf Hygiene, Sauberkeit und Desinfektion zugesichert.
Unter wissenschaftlicher Beobachtung und konkreten Auflagen ist in den von den Ländern definierten Tourismus-Modellregionen vorläufig ein Corona-konformes Urlauben in teilnehmenden Unterkünften wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist unter anderem eine stabile 7-Tage-Inzidenz unter 100, sowie die Zustimmung der örtlichen Gesundheitsämter. Um im Rahmen des Projektes Gäste zu touristischen Zwecken zu beherbergen, müssen sich Betriebe entsprechend akkreditieren lassen.